- Zubehör "Kindersitz"-

Stückzahl unbekannt

Wohin mit dem Kind?

......und so war es in der DDR geregelt

In § 5 Abs. 2 StVO heißt es unter anderem:

 „Der Fahrzeugführer darf Personen oder Gegenstände nur mitnehmen, wenn sie ihn bei der Leitung und Bedienung des Fahrzeugs nicht behindern. Auf Kraftfahrzeugen darf nur die im Zulassungsschein angegebene Anzahl von Personen mitgeommen werden. Mit Krafträdern dürfen Kinder unter sieben Jahren nur im Seitenwagen fördert werden, wenn nicht  für das Kind ein besonderer Sitz und feste Füßstützen vorhanden sind.“

Weil es hier immer wieder Unklarheiten gegeben hat, wurde von der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei- Abteilung Verkehrspolizei, folgende Erläuterung gegeben. Ein Kind unter sieben Jahren darf auf einem Kraftrad oder Motorroller zusätzlich mitgenommen werden, wenn nachstehende Forderungen berücksichtigt sind:

I. Es sind ein gesonderter Sitz und Fußstützen und — wenn erforderlich eine Schutzverkleidung vor dem Fahrer anzubringen.
2. Durch die zusätzliche Mitnahme eines Kindes dürfen Fahrzeug und Bereifung nicht überlastet werden.
3.Das Mitführen eines Anhängers ist unter diesen Umständen untersagt
4. Auf Krafträdern ist die zusätzliche Mitnahme eines Kindes nur zwischen Fahrer und Sozius gestattet.
5. Soweit Werksanweisungen bezüglich der Anbringung des Kindersitzes bestehen beziehungsweise Abnahmegutachten des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes (KTA) vorliegen, sind diese verbindlich.

Ist eine ausreichend lange Sitzbank vorhanden, dann darf ein Kind zusätzlich zwischen zwei erwachsenen Personen (zwischen Fahrer und Sozius) mitgenommen werden, auch wenn kein besonderer Kindersitz angebracht ist; allerdings sind dabei Fußrasten und ein Handgriff für das Kind erforderlich.Im Seitenwagen ist die zusätzliche Mitnahme eines Kindes bis zum 7. Lebensjahr gestattet. Das gilt jedoch nicht, wenn im Seitenwagen an Stelle einer erwachsenen Person zwei Kinder bis zum 12. Lebensjahr befördert werden (gemäß Anlage 1 der StVZO).

Auf Kleinkrafträdern und Mopeds darf ein Kind bis zu sieben Jahren nur dann zusätzlich mitgenommen werden, wenn Punkt 1 bis 3 und Punkt 5 der fürKrafträder und Motorroller geltenden Forderungen berücksichtigt sind. Der Kindersitz kann sowohl vor dem Fahrer als auch hinter ihm auf dem Gepäckträger angebracht sein. Der Sitz hinter dem Fahrer muß ein geschlossener Kindersitz mit Bauchgurt sein. Der Kindersitz ist vom Kfz.-Sachverständigen zu überprüfen. Im Registrierschein für Mopeds muß der Vermerk „Kindersitz“ eingetragen werden. Bei der Besetzung eines Personenkraftwagens mit der in der Kraftfahrzeug Zulassung eingetragenen Personenzahl dürfen zusätzlich ein Kind bis zum zwölften Lebensjahr oder zwei Kinder bis zum siebenten Lebensjahr befördert werden, sofern der Fahrer in der Bedienung des Fahrzeugs nicht behindert wird und die zulässigen Achslasten nicht überschritten werden. Nimmt beispielsweise der Fahrer eines PKW ein Kind mit, ohne daß sich noch eine weitere erwachsene Person im Fahrzeug befindet, so besteht die Möglichkeit, daß beim plötzlichen Abbremsen des Fahrzeugs das Kind zu Schaden kommt.

Wenn es auch einigen Fahrern schwer fällt, die zusätzliche Mitnahme von Personen in oder auf seinem Fahrzeug abzulehnen, so ist es doch unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Sicherheit unbedingt erforderlich, die einschlägigen Bestimmungen strikt einzuhalten.

Horst Müller

Kindersitz für Wiesel /Berlin

Kindersitz an einem SR56Wiesel
Mit dem Kindersitz vom VEB Industriewerke Ludwigsfelde wird der Motorroller Wiesel zum Familienfahrzeug. Der Kindersitz wird nur unter der Sitzbank eingehängt und unten mit an den Haubenhaltebolzen angeschraubt.
Er kostet 20,90 DM (DDR)
Gerhard Pohler, Berlin

Lenker am Kindersitz

Vielleicht kann meine kleine Verbesserung für den Kindersitz des „Berlin“-Rollers ein Hinweis für andere Väter sein. Der kleine Lenker aus einem alten, abgesägten Fahrradlenker angefertigt dient den Kindern beim scharfen Bremsen als Stütze.

Helmut Zwerg, Berlin

selbst ist der Mann

Kindersitz für den Motorroller „Troll 1“

Als der Touren-Motorroller „Troll 1" Anfang dieses Jahres den bisher gebauten Stadtroller „Berlin“ ablöste, hatte das zahlenmäßig relativ kleine Kollektiv im VEB Industriewerke Ludwigsfelde, große Anstrengungen machen müssen, um alle Termine für den Serienanlauf erfüllen zu können. Die ausgelastete Kapazität im Konstruktionsbüro ist auch der Grund dafür, daß noch nicht alles am „Berlin“ vorhandene Zubehör sofort greifbar war. Inzwischen ist man auch hier weitergegangen; die technischen Unterlagen z. B. zum Anbau eines Kindersitzes sind fertiggestellt. In diesen Tagen werden mit dem Kooperationsbetrieb Verhandlungen geführt und es ist zu erwarten, daß der Kindersitz als Zubehör noch im dritten Quartal in den Handel kommt.

Einige Besitzer des „Troll 1“ werden sich in der Zwischenzeit ebenso wie unser Leser S. Zabel in Zörbig, Kr. Bitterfeld, Köthener Straße 20, selbst geholfen haben. Die Ausführung des Kindersitzes von Herrn Zettel ist insofern besonders interessant, als er nach der Bestätigung der technisch einwandfreien Lösung durch den VEB Industriewerke Ludwigsfelde, vom VPKA als verkehrssicher abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde. Der Anbau dieses Kindersitzes erfolgt wie nachstehend geschildert;

„Als Sitzfläche wurde ein im Handel erhältlicher Blechfahrradsitz verwendet, der entsprechend geändert werden mußte. Zur Verstärkung des Bodens wurde 2 mm Blech verwendet, das über den Sitz hinausragt, damit es an der Öffnung der Rollerverkleidung unter dem Sitz eingehakt werden kann (Bild 2). Bei der gegebenen Breite des Kindersitzes ist durch den Werkzeugkasten eine schlechte Sitzgelegenheit vorhanden, deshalb mußten die oberen Seitenwände der Sitzfläche etwas stärker abgeschrägt und die Breite des Sitzes umetwa 5 bis 6 um erweitert werden. Dadurch ist eine gute Bewegungsmöglichkeit der Oberschenkel des Kindes gegeben. Zwei unter den ersten Seitenrippen angebrachte Flacheisen, die unter dem Boden durchgehen, geben dem Sitz nach der Seite eine sehr gute Stabilität. Gestützt wird der Kindersitz von unten durch ein halbzölliges Stahlrohr, das mit zwei Winkeleisen arn Boden des Sitzes verschweißt ist. Das Rohr ist auf eine Schelle aufgeschweißt, die aus 4 mm dickem und 10 mm breitem Bandeisen besteht. Die Schelle ist mit zwei M-8-Schrauben auf dem linken und rechten Trittbrett befestigt und von unten mit Sechskantmuttern mit unterlegten Federscheiben verschraubt. Als Fußstützen wurde 3/8 Zoll-Rohr verwendet. Der Abstand zwischen den Fußstützen des Kindersitzes und den Schalthebeln für Fußbremse und Gangschaltung betragt 14 cm. Bei diesem Abstand kann das Fahrzeug einwandfrei bedient. werden.“

KfK 6677

-KTA Dresden -

Kindersitz für Motorroller –„Troll 1“ und „Berlin“

Der angebotene Kindersitz ist durch die KT A Dresden unter den Typ-Schein Nr. 737 zugelassen.
Seine Anwendung beschränkt sich auf Kinder im Alter von 3 bis 7 Jahren mit einem Höchstgewicht von 25 kg. Bei Benutzung des Sitzes ist das Mitführen eines Anhängers nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie, daß der Anbau des Sitzes durch die zuständige VP-Behörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muß.
Beim Anbringen des Sitzes ist nachstehendes zu beachten:
1. Die Fußstütze wird auf der Bodenplatte des Rollers mit zwei Schrauben M 6x20 und Federringen befestigt. Die Bohrungen werden mit 6,5 mm dr. hinter der Gangschaltung durch die Bodenplatte gebohrt, wobei die Freigängigkeit der Ganghebel gewahrt bleiben muß.
2.  Nach Anschrauben der Fußstütze die Rollersitzbank öffnen und die Haltebänder des Kindersitzes in die Aussparung der Motorverkleidung hineinbiegen. Die Rückseite der Fußstütze mit dem Filzstreifen liegt, etwa an der Motorverkleidung an. Der Sitz erhält dadurch eine Neigung von etwa 10° nach hinten.
3. Die Fußrasten lassen sich der Größe des Kindes entsprechend in drei verschiedene Höhen einstellen.
4.  Beiderseitig und unterhalb der Sitzschale sind Gurthalter angebracht. Hierdurch ist die Anbringung eines T-förmigen Schrittgurtes möglich. Diese Maßnahme ist bei besonders lebhaften Kindern zu empfehlen.
5.  Der beiliegende Haltegriff für das Kind wird über dem Werkzeugkastendeckel mit zwei Sechskantschrauben M 6 x 15 und Federringen angebracht.

„Troll"-Kindersitz produziert
Die GHG Technik in Radeberg bei Dresden schloß einen Liefervertrag mit einem ortsansässigen Kraftfahrzeugmeister, der von der KTA die Genehmigung erhielt, den von ihm entwickelten Kindersitz für den Motorroller „Troll 1” zu bauen.
Der Sitz kostet 25,- DM (DDR)

..... weitere Bilder

-auf den "Klebezettel" ist Hersteller und Typ-Nr versehen-

Kindersitz an meinem "Berlin"

Ein Kindersitz für den "Troll 1"

Quellen; DDR - Zeitschriften /Archiv: Bert N.

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Stand: Februar 2009