Wohin mit dem Kind? |
......und so war es in der DDR geregelt |
In § 5 Abs. 2 StVO heißt es unter anderem: |
Der
Fahrzeugführer darf Personen oder Gegenstände nur mitnehmen, wenn sie ihn bei der
Leitung und Bedienung des Fahrzeugs nicht behindern. Auf Kraftfahrzeugen darf nur die im
Zulassungsschein angegebene Anzahl von Personen mitgeommen werden. Mit Krafträdern
dürfen Kinder unter sieben Jahren nur im Seitenwagen fördert werden, wenn nicht für das Kind ein besonderer Sitz und feste
Füßstützen vorhanden sind. |
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Weil es hier immer wieder
Unklarheiten gegeben hat, wurde von der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei- Abteilung
Verkehrspolizei, folgende Erläuterung gegeben. Ein Kind unter sieben Jahren darf auf
einem Kraftrad oder Motorroller zusätzlich mitgenommen werden, wenn nachstehende
Forderungen berücksichtigt sind: |
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I. Es sind ein gesonderter Sitz und Fußstützen
und wenn erforderlich eine Schutzverkleidung vor dem Fahrer anzubringen. |
2. Durch die zusätzliche Mitnahme eines Kindes
dürfen Fahrzeug und Bereifung nicht überlastet werden. |
3.Das Mitführen eines Anhängers ist unter diesen
Umständen untersagt |
4. Auf Krafträdern ist die zusätzliche Mitnahme
eines Kindes nur zwischen Fahrer und Sozius gestattet. |
5. Soweit Werksanweisungen bezüglich der
Anbringung des Kindersitzes bestehen beziehungsweise Abnahmegutachten des
Kraftfahrzeugtechnischen Amtes (KTA) vorliegen, sind diese verbindlich. |
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Ist eine ausreichend lange
Sitzbank vorhanden, dann darf ein Kind zusätzlich zwischen zwei erwachsenen Personen
(zwischen Fahrer und Sozius) mitgenommen werden, auch wenn kein besonderer Kindersitz
angebracht ist; allerdings sind dabei Fußrasten und ein Handgriff für das Kind
erforderlich.Im Seitenwagen ist die zusätzliche Mitnahme eines Kindes bis zum 7.
Lebensjahr gestattet. Das gilt jedoch nicht, wenn im Seitenwagen an Stelle einer
erwachsenen Person zwei Kinder bis zum 12. Lebensjahr befördert werden (gemäß Anlage 1
der StVZO). |
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Auf Kleinkrafträdern und
Mopeds darf ein Kind bis zu sieben Jahren nur dann zusätzlich mitgenommen werden, wenn
Punkt 1 bis 3 und Punkt 5 der fürKrafträder und Motorroller geltenden Forderungen
berücksichtigt sind. Der Kindersitz kann sowohl vor dem Fahrer als auch hinter ihm auf
dem Gepäckträger angebracht sein. Der Sitz hinter dem Fahrer muß ein geschlossener
Kindersitz mit Bauchgurt sein. Der Kindersitz ist vom Kfz.-Sachverständigen zu
überprüfen. Im Registrierschein für Mopeds muß der Vermerk Kindersitz
eingetragen werden. Bei der Besetzung eines Personenkraftwagens mit der in der
Kraftfahrzeug Zulassung eingetragenen Personenzahl dürfen zusätzlich ein Kind bis zum
zwölften Lebensjahr oder zwei Kinder bis zum siebenten Lebensjahr befördert werden,
sofern der Fahrer in der Bedienung des Fahrzeugs nicht behindert wird und die zulässigen
Achslasten nicht überschritten werden. Nimmt beispielsweise der Fahrer eines PKW ein Kind
mit, ohne daß sich noch eine weitere erwachsene Person im Fahrzeug befindet, so besteht
die Möglichkeit, daß beim plötzlichen Abbremsen des Fahrzeugs das Kind zu Schaden
kommt. |
Wenn es auch einigen Fahrern schwer fällt, die
zusätzliche Mitnahme von Personen in oder auf seinem Fahrzeug abzulehnen, so ist es doch
unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Sicherheit unbedingt erforderlich, die
einschlägigen Bestimmungen strikt einzuhalten. |
Horst Müller |
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Kindersitz für Wiesel /Berlin |
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Kindersitz an einem SR56Wiesel |
Mit dem Kindersitz vom VEB Industriewerke Ludwigsfelde
wird der Motorroller Wiesel zum Familienfahrzeug. Der Kindersitz wird nur unter der
Sitzbank eingehängt und unten mit an den Haubenhaltebolzen angeschraubt. |
Er kostet 20,90 DM (DDR) |
Gerhard Pohler, Berlin |
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Lenker am Kindersitz |
Vielleicht kann meine kleine Verbesserung für den Kindersitz des
Berlin-Rollers ein Hinweis für andere Väter sein. Der kleine Lenker aus
einem alten, abgesägten Fahrradlenker angefertigt dient den Kindern beim scharfen Bremsen
als Stütze. |
Helmut Zwerg, Berlin |
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selbst
ist der Mann |
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Kindersitz
für den Motorroller Troll 1 |
Als der Touren-Motorroller
Troll 1" Anfang dieses Jahres den bisher gebauten Stadtroller
Berlin ablöste, hatte das zahlenmäßig relativ kleine Kollektiv im VEB
Industriewerke Ludwigsfelde, große Anstrengungen machen müssen, um alle Termine für den
Serienanlauf erfüllen zu können. Die ausgelastete Kapazität im Konstruktionsbüro ist
auch der Grund dafür, daß noch nicht alles am Berlin vorhandene Zubehör
sofort greifbar war. Inzwischen ist man auch hier weitergegangen; die technischen
Unterlagen z. B. zum Anbau eines Kindersitzes sind fertiggestellt. In diesen Tagen werden
mit dem Kooperationsbetrieb Verhandlungen geführt und es ist zu erwarten, daß der
Kindersitz als Zubehör noch im dritten Quartal in den Handel kommt. |

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Einige Besitzer des Troll 1 werden sich
in der Zwischenzeit ebenso wie unser Leser S. Zabel in Zörbig, Kr. Bitterfeld, Köthener
Straße 20, selbst geholfen haben. Die Ausführung des Kindersitzes von Herrn Zettel ist
insofern besonders interessant, als er nach der Bestätigung der technisch einwandfreien
Lösung durch den VEB Industriewerke Ludwigsfelde, vom VPKA als verkehrssicher abgenommen
und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde. Der Anbau dieses Kindersitzes erfolgt wie
nachstehend geschildert; |

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Als Sitzfläche wurde ein im Handel
erhältlicher Blechfahrradsitz verwendet, der entsprechend geändert werden mußte. Zur
Verstärkung des Bodens wurde 2 mm Blech verwendet, das über den Sitz hinausragt, damit
es an der Öffnung der Rollerverkleidung unter dem Sitz eingehakt werden kann (Bild 2).
Bei der gegebenen Breite des Kindersitzes ist durch den Werkzeugkasten eine schlechte
Sitzgelegenheit vorhanden, deshalb mußten die oberen Seitenwände der Sitzfläche etwas
stärker abgeschrägt und die Breite des Sitzes umetwa 5 bis 6 um erweitert werden.
Dadurch ist eine gute Bewegungsmöglichkeit der Oberschenkel des Kindes gegeben. Zwei
unter den ersten Seitenrippen angebrachte Flacheisen, die unter dem Boden durchgehen,
geben dem Sitz nach der Seite eine sehr gute Stabilität. Gestützt wird der Kindersitz
von unten durch ein halbzölliges Stahlrohr, das mit zwei Winkeleisen arn Boden des Sitzes
verschweißt ist. Das Rohr ist auf eine Schelle aufgeschweißt, die aus 4 mm dickem und 10
mm breitem Bandeisen besteht. Die Schelle ist mit zwei M-8-Schrauben auf dem linken und
rechten Trittbrett befestigt und von unten mit Sechskantmuttern mit unterlegten
Federscheiben verschraubt. Als Fußstützen wurde 3/8 Zoll-Rohr verwendet. Der Abstand
zwischen den Fußstützen des Kindersitzes und den Schalthebeln für Fußbremse und
Gangschaltung betragt 14 cm. Bei diesem Abstand kann das Fahrzeug einwandfrei bedient.
werden. |
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KfK 6677 |
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-KTA Dresden - |
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Kindersitz
für Motorroller Troll 1 und Berlin |
Der angebotene Kindersitz ist durch die KT A Dresden
unter den Typ-Schein Nr. 737 zugelassen. |
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Seine Anwendung beschränkt sich auf Kinder im Alter
von 3 bis 7 Jahren mit einem Höchstgewicht von 25 kg. Bei Benutzung des Sitzes ist das Mitführen
eines Anhängers nicht erlaubt. |
Bitte beachten Sie, daß der Anbau des Sitzes durch
die zuständige VP-Behörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muß. |
Beim Anbringen des Sitzes ist nachstehendes zu
beachten: |
1. Die Fußstütze wird auf der Bodenplatte des Rollers mit zwei Schrauben M
6x20 und Federringen befestigt. Die Bohrungen werden mit 6,5 mm dr. hinter der
Gangschaltung durch die Bodenplatte gebohrt, wobei die Freigängigkeit der Ganghebel
gewahrt bleiben muß. |
2. Nach Anschrauben der Fußstütze die Rollersitzbank öffnen und die
Haltebänder des Kindersitzes in die Aussparung der Motorverkleidung hineinbiegen. Die
Rückseite der Fußstütze mit dem Filzstreifen liegt, etwa an der Motorverkleidung an.
Der Sitz erhält dadurch eine Neigung von etwa 10° nach hinten. |
3. Die Fußrasten lassen sich der Größe des Kindes entsprechend in drei
verschiedene Höhen einstellen. |
4. Beiderseitig und unterhalb
der Sitzschale sind Gurthalter angebracht. Hierdurch ist die Anbringung eines T-förmigen
Schrittgurtes möglich. Diese Maßnahme ist bei besonders lebhaften Kindern zu empfehlen. |
5. Der beiliegende Haltegriff
für das Kind wird über dem Werkzeugkastendeckel mit zwei Sechskantschrauben M 6 x 15 und
Federringen angebracht. |
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